Hyaluronsäure-Therapie
Hyaluronsäure-Injektionen finden Anwendung bei degenerativen Gelenkerkrankungen, sog. Gelenkverschleiß, Arthrose, niederen und mittleren Grades.
Hyaluronsäure ist die Substanz, von der sich u.a. Knorpel "ernähren". Die Aufnahme erfolgt durch Aufsaugen, ähnlich wie bei einem Schwamm. Wirkt langfristig zu viel Druck auf den Knorpel, kann er sich nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgen und wird weich und verletzlich. Häufige Gelenkreizungen haben zur Folge, daß die Nährstofflösung verwässert wird und die Viskosität, also die Schmiereigenschaft, massiv nachlässt.
Durch die intraartikuläre Verabreichung der hochkonzentrierten Nährstofflösung wird das Gelenk geschmiert und mit knorpelfestigenden Nährstoffen versorgt.
Kostenübernahme Hyaluronsäure-Therapie
Die Behandlungskosten für eine Hyaluronsäure-Therapie werden bei entsprechender Diagnose von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.
Die (geringen) Sachkosten für das Medizinprodukt "Hyaluronsäure" werden durch die Beihilfestellen nicht übernommen.
Gesetzlich Versicherte können diese Behandlung nur als individuelle Gesundheitsleistung bzw. als Selbstzahler in Anspruch nehmen.